Ihre Frage – unsere Antwort
1. Warum werden im Wald Bäume gefällt?
Eine gute Waldpflege besteht unter anderem darin, alte und schwache Bäume zu fällen, um Licht und Platz für Jungbäume zu schaffen. Mit jedem unserer Eingriffe verfolgen wir ein bestimmtes Ziel.
- Gut die Hälfte der gefällten Bäume werden als Brennstoff eingesetzt: Wärmeverbünde wie das Holzkraftwerk Basel übernehmen den lokalen Energieträger in Form von Schnitzeln, Private bestellen auch Stückholz bei uns.
- Auch die Vielfalt der Baumarten ist ein wichtiger Aspekt der Waldpflege. Durch das Fällen von dominanten Arten wie Buchen, Ahorn und Esche entsteht neuer Platz für seltenere Baumarten. So können beispielsweise Nussbaum, Kirsche und Eiche neu gepflanzt und gefördert werden.
- Morsche Äste und instabile Baumteile werden entfernt, um die Waldbesucherinnen und -besucher vor Unfällen zu schützen und so die Sicherheit im Wald zu gewährleisten.
2. Was muss ich bei Holzschlag beachten?
Bei Holzschlag besteht für Waldbesucherinnen und Waldbesucher Lebensgefahr. Gesperrte Waldstrassen und Wege dürfen daher auf keinen Fall betreten werden. Bitte beachten Sie, dass Sie den Wald auf eigenes Risiko begehen. Das Forstpersonal hat keine Kapazitäten, die abgesperrten Gebiete zusätzlich zu überwachen.
3. Wer haftet, wenn ich durch einen fallenden Ast zu Schaden komme?
Wald ist grundsätzlich ein ungesicherter Naturraum. Beim Waldbesuch ist jede Person respektive die Leitung von Klassen oder Gruppen selbst für die Sicherheit verantwortlich. Der Wald ist jederzeit zugänglich, der Waldbesitzer respektive die Waldbesitzerin lehnen jede Haftung ausdrücklich ab.
4. Darf ich im Wald Holz für den Eigengebrauch sammeln?
Fallholz gehört dem Waldbesitzer, in diesem Fall dem Forstrevier Schauenburg. Mit einer schriftlichen Sammelbewilligung (siehe hier) darf in dafür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Gebieten Holz gesammelt werden.
5. Darf ich im Wald ein Feuer machen?
Ja, wir empfehlen jedoch, nur die offiziellen Feuerstellen zu benutzen. Hier besteht eine sichere Infrastruktur, zudem steht mancherorts kostenlos trockenes Brennholz zur Verfügung. Dass man den Abfall nach dem Bräteln wieder mitnimmt, ist Ehrensache.
Achtung: Bei grosser Trockenheit und Hitze sind die Warnungen und ein allfälliges Feuerverbot der Behörden zu befolgen.
6. Darf ich im Wald mein Geburtstagsfest feiern?
Das ist grundsätzlich erlaubt. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind jedoch bewilligungspflichtig. Die Bewilligungsbehörde ist die Einwohnergemeinde.
Weitere Infos siehe Merkblatt «Veranstaltungen im Wald BL»:
7. Ist Velofahren im Wald erlaubt?
Velofahren ist auf befestigten Mergelwegen oder beschilderten Biketrails gestattet. Auf Wanderwegen und Waldpfaden sind keine Fahrräder erlaubt. Ebenfalls nicht gestattet ist das Bauen von eigenen Trails im Wald.
8. Auf welchen Wegen darf ich reiten?
Reiten ist nur auf befestigten Wegen oder entsprechend beschilderten Strecken erlaubt.
9. Ich finde ein totes Tier im Wald. Wie soll ich mich verhalten?
Grössere Tiere wie Reh, Fuchs und Hase lässt man liegen und meldet sie dem Wildhüter oder der Polizei, die eine korrekte Entsorgung übernehmen. Das Forstpersonal ist für solche Fälle nicht zuständig. Kleintiere zersetzen sich im Wald innert weniger Tage.
10. In meinem Garten nisten Wildtiere, an wen soll ich mich wenden?
Nistet ein Dachs, Fuchs, Marder oder ein anderes Wildtier in Ihrem privaten Garten, können Sie sich an den Wildhüter Ihrer Gemeinde wenden.
Er wird sich um das Tier kümmern.
11. Darf ich meinen Hund im Wald frei laufen lassen?
Grundsätzlich ja. Eine wichtige Ausnahme ist die Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 31. Juli. Während dieser Zeitspanne gilt die gesetzliche Leinenpflicht, um Jungwild und Brutvögel zu schützen.
Warenkorb
Nächste Termine